- voraushaben
- vo|r|aus|ha|ben [fo'rau̮sha:bn̩], hat voraus, hatte voraus, vorausgehabt <itr.; hat:
(etwas, was eine bestimmte andere Person nicht hat) haben:er hat den anderen Mitarbeitern einige Erfahrungen voraus.
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◆ vor|aus||ha|ben 〈V. tr. 159; hat〉 jmdm. etwas \voraushaben, etwas vor jmdm. \voraushaben gegenüber jmdm. einen Vorteil haben, jmdm. gegenüber im Vorteil sein ● er hat seinem Bruder die leichtere Auffassungsgabe voraus◆ Die Buchstabenfolge vor|aus... kann auch vo|raus... getrennt werden.* * *
vo|r|aus|ha|ben <unr. V.; hat:in der Wendung jmdm./vor jmdm. etw. v. (im Unterschied zu jmdm., der nicht darüber verfügt, etw. Bestimmtes haben: sein gutes Schulsystem hat uns dieses Land voraus).* * *
vo|raus|ha|ben <unr. V.; hat: in der Wendung jmdm./vor jmdm. etw. v. (im Unterschied zu jmdm., der nicht darüber verfügt, etw. Bestimmtes haben): dass ich in ihren Städten ... manches sah, das mich mit Bewunderung erfüllte und das sie uns voraushaben (Hagelstange, Spielball 49); Man muss eine besondere Karte haben, um in diesen Saal eintreten zu können. Diese Karte habe ich vor euch voraus (Rilke, Brigge 32).
Universal-Lexikon. 2012.